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Das Original dieses kleinen Zettels befindet sich wohlverwahrt in unserem Altar, verschlossen unter einer kleinen Steinplatte:
Es ist die Urkunde, die bezeugt, daß Josephus, der
„Episcopus Monasteriensis“ - Bischof von Münster, den Altar im Jahre des Herrn (A.D. MCMLXVII) 1967 geweiht (consecrari) hat. Bei dieser Altarweihe hat er die Reliquien der heiligen
Märtyrer (Reliquias sanctorum Martyrum) Ursula und Victor zusammen mit der Urkunde, die das bischöfliche Wappen zeigt, in den Altar eingelassen.
Ein Lateinlehrer des THG war so freundlich den Text zu übersetzen: Sein Kommentar: “ein sehr einfaches, schlechtes Latein!”
: “Im Jahre des Herrn 1967, am 5. Tag des Monats Februar, habe ich, Joseph Höffner, Bischof von Münster, diesen Altar zu Ehren der heiligen
Jungfrau Maria s.t., der unbefleckt Empfangenen geweiht, die Reliquien der Hl. Märtyrer Ursula und Victor eingeschlossen und ich habe den einzelnen Christgläubigen an diesem Tag die volle Vergebung
in der üblichen Form der Kirche zugesprochen.”
Der Zusammenhang, der ursprünglich zwischen Steinaltären und den Märtyrergräbern bestand, hat dazu
geführt, daß in jeden Altar eine Reliquie in einem Metallkästchen eingelassen wird. Der Brauch mag daher kommen, daß die römischen Christen in der Zeit der Verfolgung ihre Gottesdienste in den Katakomben
abhielten, wo sie auch ihre Toten heimlich, aber nach christlicher Tradition begruben. Die Steinsarkophage
bedeutender Verstorbener, Heiliger und Märtyrer dienten als Altäre für die Feier der Eucharistie. Der Altar ist ja bis heute Zeichen des Leidens und der Auferstehung Jesu.
Die fünf Kreuze erinnern an Jesu Wunden, das Altartuch (auch) an die zusammengelegten Leintücher am
Ostermorgen, der Blumenschmuck an den Paradiesgarten der Erlösung. Als Christen glauben wir, daß unsere
lieben Verstorbenen auferstehen, daß die Heiligen (auch des Alltags) schon jetzt bei Gott sind. Sie alle leben,
wie auch wir leben (werden). Nicht umsonst beten wir im eucharistischen Hochgebet für unsere Toten.
Die beiden Heiligen, deren (winzige) Knochenpartikel in unseren Altar eingelassen sind, verweisen auf die
Kirchengeschichte Dinslakens, das zunächst dem Erzbistum Köln angehörte. Die Hl. Ursula stammte aus Köln
und ist dort in der St. Ursula - Kirche begraben. Der Hl. Viktor wurde wegen seines christlichen Glaubens in
Xanten ermordet. Seine Reliquie verweist auf die Zugehörigkeit unserer Gemeinde zum alten „Archidiakonat“ Xanten, das seit Beginn des 19. Jahrhunderts zum Bistum Münster gehört.
Heute ist das die Region Niederrhein unseres Bistums mit Weihbischof Heinrich Janssen als Regionalbischof. So
stehen die beiden Heiligen, die unserem Altar verbunden sind, für den „rheinischen Katholizismus“. In Altären westfälischer Kirchen wären sie wohl nicht zu finden.
Im alten Altar waren Reliquien der hl. Märtyrer Actus und Laetitia vom Weihbischof eingemauert worden. Über
den Verbleib dieser Reliquien wissen wir nichts. Vermutlich sind sie zusammen mit den oben erwähnten Reliquien in unserem Altar aufgehoben.
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